Planungscontrolling
Bauherren wünschen sich häufig eine zweite Expertenmeinung zu einer vorliegenden Vor- oder Entwurfsplanung.
Bauherren suchen häufig eine zweite Expertenmeinung zu bestehenden Vor- oder Entwurfsplanungen. Mit unserer umfassenden Beurteilungskompetenz und einem erfahrenen Team aus Fachplanern bieten wir eine vertiefte Planungsevaluierung an, die sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die bedarfsgerechte Umsetzung in den Mittelpunkt stellt. So ermöglichen wir eine planungsbegleitende Optimierung, die meist zu einem verbesserten Gesamtergebnis führt.
Unvorhersehbare Preissteigerungen, zusätzliche Ausstattungswünsche, erhöhte Anforderungen an energieeffizientes Bauen oder veränderte Rahmenbedingungen bei der Projektfinanzierung stellen Bauherren vor große Herausforderungen. Um flexibel darauf reagieren zu können, ist ein kontinuierlicher Überblick über die laufende Projektplanung essenziell. Bauherren ohne fundierte bautechnische Expertise sollten sich hierbei professionelle Unterstützung sichern.
Gemeinsam mit unseren Fachplanern bringen wir langjährige Erfahrung im Planungscontrolling mit und bieten unsere Dienstleistungen bis zur HOAI-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) an. Unser Planungscontrolling umfasst sowohl die Architektenplanung als auch die technische Gebäudeplanung.
Unser Leistungen im Planungscontrolling umfassen:
Controlling Projektziele
Immobilienstrategie (Neubau, Sanierung, Anmietung)
Plausibilisierung des Flächenbedarfs
Überprüfung der Vollständigkeit von Raumprogrammen
Wirtschaftlichkeitsprüfung von Architekturkonzepten
Wirtschaftlichkeitsanalyse von Ausstattungsanforderungen
Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Energiekonzepten
Anforderungsprofil an energieeffizientes Bauen
Controlling Kostenrahmen
Plausibilitätsprüfung von Kosten
Bewertung von Kosteneinsparpotentialen
Analyse der Sonderkosten
Einschätzung der Kostenrisiken
Controlling Terminrahmen
Plausibilitätsprüfung der Gesamtterminplanung
Überprüfung der Kompatibilität mit Terminvorgaben
Controlling Bauherrenaufgaben
Inhaltsüberprüfung der Leistungsphase 0
Einhaltung zuwendungsrechtlicher Vorgaben
Beratung zu Qualifikationsanforderungen an den Bauherrn
Plausibilitätsprüfung der Vergabestrategie für Planungs- und Bauleistungen